Sie sind hier: nap.jki.bund.de
.

Deckblatt des NAP- Heftes 2008

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)

 

Der aktuelle nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 11.04.2008 von der Agrarministerkonferenz beschlossen. Er stellt eine Weiterentwicklung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz (2004) dar. Ziel des NAP ist, die Risiken, die durch Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren. Insbesondere ist die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln unterlassen und die Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen vorangetrieben werden. Dies kann gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessern, indem Kosten für unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu sollen geeignete Maßnahmen, die von Bund und Ländern durchgeführt und getragen werden, beitragen.

 

Der NAP wird durch ein Forum zum „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" begleitet. Mit Hilfe eines Deutschen Pflanzenschutzindexes (PIX) wird versucht, Trends bei der Entwicklung von Pflanzenschutzintensitäten und von Risiken für Verbraucher und Umwelt zusammenfassend zu veranschaulichen und damit den Programmfortschritt zu beschreiben.

 

Als quantitative Zielvorgabe soll bis zum Jahr 2020 eine Reduktion der Risikopotenziale um weitere 25 % erreicht werden. Als Basis für die Berechnung der Risiken werden die Mittelwerte der Berechnungen für die Jahre 1996 bis 2005 herangezogen.

 

A K T U E L L E S

 

»Mandat für die Sachverständigengruppe veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2009 auf der Grundlage des Artikels 18 der Rahmenrichtlinie das Mandat für die Sachverständigengruppe für die thematische Strategie zur Verwendung von Pestiziden (expert group) veröffentlicht. Vorrangige Aufgabe der Sachverständigengruppe ist der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und des integrierten Pflanzenschutzes. Der Gruppe gehören die Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission (Vorsitz), die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen (wie OECD, EPPO) an. Die Mitglieder entsenden zu den Sitzungen - die mindestens einmal jährlich stattfinden - höchstens zwei Teilnehmer. Der Tagungsort ist Brüssel. Die Tagungssprache ist Englisch. Die Kosten werden von den Teilnehmern selbst getragen.

 

»Statistik-Verordnung in Kraft getreten. Am 10. Dezember 2009 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden veröffentlicht. Damit ist das Pflanzenschutzpaket komplett! Die Statistik-Verordnung hat zwei große Bereiche, nämlich ERSTENS - wie bisher auch schon - die jährliche Erfassung des Inverkehrbringens von Pestiziden (Anhang I) und ZWEITENS die Erfassung der Anwendung von Pestiziden in einzelnen ausgewählten Kulturen im Abstand von 5 Jahren (Anhang II). Die zu erhebenden Stoffe sind im Anhang III klassifiziert. Pestizide umfassen sowohl die Pflanzenschutzmittel als auch die Biozidprodukte. Bei der Auswahl der Kulturpflanzen werden von den Mitgliedsstaaten diejenigen Kulturpflanzen berücksichtigt, die die größte Relevanz für die nationalen Aktionspläne gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG haben. Für die Umsetzung dieser Verordnung in Deutschland laufen zur Zeit Abstimmungen zwischen dem Statistischem Bundesamt (BMI), dem BMELV und dem JKI. In Deutschland werden mit dem Bericht des BVL über Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln sowie den NEPTUN-Erhebungen unter Leitung des JKI bereits viele Anforderungen aus der neuen Verordnung erfüllt. Die Statistik-Verordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden. >>

 

»Verordnung und Rahmenrichtlinie sowie Maschinenrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. bzw. 25. November 2009 veröffentlicht und treten damit in Kraft. Damit werden die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates und Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden sowie Richtlinie 2009/127/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden wird das Pflanzenschutzpaket für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich, und die Fristen für die Umsetzung haben begonnen.

 

Als erste Fristen müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um der Richtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden spätestens am 14. Dezember 2011 nachzukommen. Ein Jahr später (14. Dezember 2012) müssen dann die Mitgliedsstaaten der Kommission ihre nationalen Aktionspläne nach Artikel 4 übermittelt haben. >>weiter

 

Eine Zusammenfassung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln befindet sich auf der Homepage des BVL. >>weiter

 

»Die EU hat mit Artikel 8 der Rahmenrichtlinie festgelegt, dass alle Mitgliedstaaten künftig für ihre Pflanzenschutztechnik regelmäßige Kontrollen durchführen müssen. Bis 2016 müssen alle im Gebrauch befindlichen Geräte in den einzelnen Staaten eine erste Kontrolle durchlaufen haben. Deutschland hat so ein Kontrollsystem seit vielen Jahren etabliert. Um eine technisch einwandfreie und vergleichbare Kontrolle zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen und vorliegende Erfahrungen zu nutzen, fand unter der Federführung des JKI Ende September 2009 ein Workshop im tschechischen Brno statt. >>weiter

 

»Auf der Sitzung des Agrarrates am 24. September 2009 wurde das Pflanzenschutzpaket, bestehend aus der neuen Zulassungsverordnung und der Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, verabschiedet. Mit der für bald erwarteten Veröffentlichung der Dokumente im Amtsblatt der Europäischen Union treten dann beide Regelungen in Kraft. >>weiter

 

»Zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes (NAP) unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinie fand vom 23. bis 25. Juni 2009 ein Fachworkshop in Potsdam (Bild) statt. Daran nahmen über 90 Vertreterinnen und Vertreter von rund 50 Organisationen teil. Zur Vorbereitung des Workshops wurde an die Teilnehmer ein Fragenkatalog versandt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verabschiedeten ein Eckpunktepapier zur weiteren Bearbeitung des NAP. >>weiter

 


.